Im Laufe der Ausbildung an der Handelsschule bzw. an der Handelsakademie muss in Unternehmen bzw. Organisationen ein Pflichtpraktikum absolviert werden.
Die Schülerinnen und Schüler haben das Pflichtpraktikum in der unterrichtsfreien Zeit, sinnvollerweise nach dem II. Jahrgang bzw. der 2. Klasse und möglichst vor Eintritt in den letzten Jahrgang bzw. der lezten Klasse zu absolvieren.
Dieses umfasst in der Handelsschule 150 bzw. in der Handelsakademie 300 Arbeitsstunden.